Menu
„Shit happens“ – daran können wir leider nichts ändern, aber wir tun unser bestes dein Risiko zu minimieren!
Hier findest du Informationen über die gesetzlichen Gewährleistung und unsere freiwillige Garantieerklärung.
(1) Gewährleistung
Als VerbraucherIn stehen dir bei mangelhaften Produkten aufgrund gesetzlicher Vorschriften Gewährleistungsrechte gegenüber uns zu. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beträgt bei beweglicher Sachen 24 Monate. Mehr Informationen über deine Rechte und gesetzliche Gewährleistung findest du auf: https://www.konsumentenfragen.at….
(2) Garantieerklärung gegenüber VerbraucherInen
Wir sind von der Qualität unsere Tischgestelle und Tischplatten überzeugt. Um auch dich zu überzeugen gewähren wir auf Tischgestelle fünf, auf Tischplatten zwei und auf Zubehörartikeln ein Jahr Garantie – ohne wenn und aber.
Die gesetzliche Gewährleistung wird durch unsere freiwillige Garantie nicht eingeschränkt. Somit hast du nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung noch drei Jahre Garantie.
Bitte überprüfe die erhaltenen Waren nach Lieferung auf ihre Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden. Sollte im Sinne des Gesetzes von Murpy „Alles schiefgehen, was nun schiefgehen kann“ und du mangehafter oder sogar defekter Ware erhältst, melde dich bitte umgehend bei unserem Kundenservice per E-Mail auf: kundenservice@ergowork.at.
(3) Garantieerklärung gegenüber Geschäftskunden
Für Geschäftskunden beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.