Förderung für Homeoffice kassieren!

Wie kann ich mir eine Förderung sichern? Wenig hat sich in den letzten Jahren so grundlegend geändert, wie unsere Arbeitsweise. Um den neuen Herausforderungen gerecht
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Bastian Zechmeister | Marketinspezialist

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StandUp Pro Small Elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch

Warum das Homeoffice gefördert wird?

Wenig hat sich in den letzten Jahren so stark verändert wie unsere Arbeitsweise. Homeoffice ist zur Normalität geworden – doch Arbeiten am Küchentisch führt oft zu Rückenschmerzen und Konzentrationsproblemen. Damit Sie gesund und produktiv arbeiten können, unterstützt der Staat die ergonomische Ausstattung Ihres Homeoffice.

Hier erfährst du, wie du dir als Arbeitnehmer:in oder Selbstständige:r bis zu 600 € pro Jahr sichern kannst.

Ergonomische Möbel steuerlich absetzen (bis 300 €)

Wenn Sie mindestens 26 Tage pro Jahr im Homeoffice arbeiten, können Sie die Kosten für ergonomische Arbeitsmittel – etwa einen höhenverstellbaren Schreibtisch oder einen Bürostuhl – bis zu 300 € pro Jahr als Werbungskosten absetzen, wie z.B. den StandUp Pro höhenverstellbaren Tisch

👉 Tipp: Rechnungsbeleg aufheben und einfach in deiner Arbeitnehmerveranlagung einreichen.

Homeoffice-Pauschale vom Arbeitgeber nutzen (bis 300 €)

Arbeitgeber dürfen dir bis zu 300 € jährlich als steuerfreie Homeoffice-Pauschale auszahlen.

  • Für dich: steuerfrei.

  • Für den Arbeitgeber: als Betriebsausgabe absetzbar.

  • Bedingung: Es müssen tatsächlich Homeoffice-Tage anfallen (bis zu 100 Tage x 3 €).

👉 Win-Win: Beide Seiten sparen Steuern!

Für Selbstständige: Schreibtisch als GWG absetzen

Für Unternehmer:innen und Selbstständige gilt: Anschaffungen bis 800 € netto zählen als „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) und können sofort voll abgeschrieben werden.

  • Beispiel: Ein höhenverstellbarer StandUp Lite um 749 € netto kann direkt im ersten Jahr abgesetzt werden.

  • Bei höheren Anschaffungskosten erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer.

Fazit: Ein ergonomischer Arbeitsplatz im Homeoffice wird nicht nur von Ärzt:innen und Physiotherapeut:innen empfohlen, sondern auch vom Staat gefördert. Ob Arbeitnehmer:in oder Selbstständige:r – mit den aktuellen steuerlichen Regelungen kannst du dir einen Teil der Investition in deinen gesunden Arbeitsplatz zurückholen.

Mehr Informationen über die genauen Voraussetzungen findest du auf arbeiterkammer.at und auf usp.gv.at .