Förderung für Homeoffice kassieren!

Hoehenvestellbarer Schreibtisch

Wie kann ich mir eine Förderung sichern?

Wenig hat sich in den letzten Jahren so radikal geändert, wie unsere Arbeitsweise. Um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden, fragen sich viele ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, wie sie gesundes und produktives Arbeiten auch im Homeoffice ermöglichen können. Denn die Umstellung auf eine hybride Arbeitsweise scheint sich als neue Normalität zu etablieren.

„Home Office wird uns noch durch die Krise und auch nach der Krise begleiten.”

– heißt es aus dem Ministerrat, wo eine neue steuerliche Unterstützung vorbereitet und schließlich im Parlament beschlossen wurde.

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Homeoffice-Einrichtung steuerlich absetzen

Anschaffungskosten von ergonomischen Büromöbel, wie z.B. der StandUp Sitz-Stehtisch können um bis zu 300€ jährlich steuerlich abgesetzt werden, solange mindestens 26 Tage pro Jahr im Homeoffice gearbeitet wird. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend möglich. Einfach den entsprechenden Rechnungsnachweis in deiner Arbeitnehmerveranlagung absetzen und fertig – für Vollzeitangestellte ein leichtes Spiel! 

Gesundes Arbeiten am StandUp höhenverstellbaren Schreibtisch

Homeoffice-Pauschale des Arbeitgebers nutzen

Darüber hinaus kann dein Arbeitgeber freiwillig bis zu 300€ jährlich als Homeoffice-Pauschale auszahlen. Dieses beziehst du als Arbeitnehmer*in steuerfrei, während dein Arbeitgeber den Betrag als Betriebsausgabe absetzen lassen kann – ein Win-Win für beide!

StandUp höhenverstellbarer Schreibtisch produktives Arbeiten

Für Selbstständige & Co.: Ergonomischer Sitz-Stehtisch als GWG absetzen

Falls ein abnutzbares Anlagegut – z.B. der Stand-Up Schreibtisch – nicht mehr als 800€ netto kostet, können die Anschaffungskosten sofort unter dem Titel „geringwertiges Wirtschaftsgut“ als Betriebsausgabe abgesetzt werden. KleinunternehmerInnen ohne Regelbesteuerung Opt-in können bis zu 800€ des Bruttoverkaufspreises absetzen.

Die 300€ für ergonomische Büromöbel stehen dir zusätzlich zu den pauschalen Werbungskosten von bis zu 300€ jährlich zu. In Summe werden daher bis zu 600€ pro Jahr als Werbungskosten für das Homeoffice möglich sein.

Mehr Informationen über die genauen Voraussetzungen findest du auf arbeiterkammer.at und auf usp.gv.at .

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